Vom Notenblatt zur GEMA-Werk-Nr.
Ein Bestandteil jeder GEMA-Meldung ist ab dem 01.01.2025 die GEMA-Werk-Nummer. Diese kann über ein von der GEMA bereitgestelltes Tool ermittelt werden. Damit das auch gleich im ersten Anlauf klappt, findet ihr hier eine kurze Anleitung.
Wichtige Angaben identifizieren
Damit die Suche im GEMA-Katalog gut von der Hand geht, braucht ihr die Note im Original. Wichtig sind die Angaben zum Komponisten, Textdichter, ggf. einem Bearbeiter und dem Originalverlag des Stückes.
GEMA-Portal
Mit den Angaben könnt ihr nun im GEMA-Portal suchen und hoffentlich das passende Stück finden:
- Titel in die Maske eingeben
- Urheber/Verlag auswählen und eines von beidem eintragen, -> SUCHEN
- Hier kann man die Anzahl der gezeigten Einträge erhöhen
- Werknummer ablesen und in der Datenbank MBC Mitglieder-Noten für alle auffindbar ablegen.
Platzkapazität vs. Besucherzahl
Was zählt für die GEMA-Abrechnung?
- Bei pauschalen Tarifen (z. B. U-K Tarife für Konzerte oder Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe) ist die theoretische Platzkapazität relevant, wenn keine konkreten Besucherzahlen nachgewiesen werden.
- Wird die genaue Besucherzahl nachgewiesen, kann die GEMA auf Basis dieser Zahl abrechnen (oft günstiger!).
Was du tun kannst:
- Immer Besucherzahlen dokumentieren: z. B. Einlasszähler, Ticketliste, Reservierungen, Strichliste.
- Bei GEMA-Meldung: Besucherzahl korrekt angeben (nicht pauschal mit der Maximalzahl).
So kann ein Chor den Besucherzähler-Nachweis korrekt führen:
- Einlassprotokoll mit Zählung
Nutze eine Person am Einlass, die alle Besucher zählt (manuell mit Strichliste oder Zählgerät wie Handzähler/Klickzähler) -
Besucherprotokoll mit Unterschrift (optional)
Zusätzlich kann das Einlasspersonal ein einfaches Formular führen:„Ich bestätige, dass bei der Veranstaltung [Name, Datum, Ort] insgesamt ___ Besucher gezählt wurden.“
Unterschrift, Name des Zählers, Datum
Das macht den Nachweis glaubwürdig und personengebunden.