GEMA-Meldungen ab 2025
Neues Verfahren ab 01.01.2025
Die GEMA-Meldungen für alle Mitgliedsvereine erfolgen ab 2025 direkt digital über das Online-Portal der GEMA.
Jeder (Chor-)Verein, der selbst als Veranstalter bzw. Produzent (z. B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden u.a.m.
Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und/oder die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach § 4 des Vertrages berechtigt, ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen.
Zur Meldung ihrer Chor-Veranstaltungen nutzen Chöre ab Januar 2025 direkt das GEMA-Online Portal. Hierüber werden sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch die Geselligen Veranstaltungen angemeldet. Die Registrierung erfolgt unter www.gema.de/portal. Die individuellen Zugangsdaten erhalten die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden per Post von der GEMA. Nach der Auswahl des richtigen Tarifes und Eingabe aller notwendigen Daten erfolgt die Berechnung der korrekten Lizenz.
Eine Zusammenfassung aller Neuerungen finden Sie auf der GEMA-Seite.
Hier finden Sie eine kurze Recherchehilfe für die GEMA-Werk-Nummer. Als Ensemble-Admin haben Sie zudem die Möglichkeit, die erfolgreiche Recherche zu Stück und Werknummer zu archivieren und anderen Mitgliedern zugänglich zu machen.