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Informationen zum Transparenzregister

 

Gebührenbefreiung Transparenzregister

Das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung ab 2021 wurde erheblich erleichtert. 

Das Transparenzregister versendet Briefe mit einem Antrag auf Gebührenbefreiung. Das Antragsformular ist an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückzuschicken. Daraufhin sollten keine Gebührenbescheide mehr erfolgen. Achtung: Dies gilt ab dem laufenden Jahr - frühestens ab 2021.

Wichtig im Antrag ist, dass die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf.

Weitere Infos sowie das Antragsformular sind bei der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände zu finden.