Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Sächsischen Chorverband zu beantragen. Stimmt das SCV-Präsidium dem Antrag zu, erfolgt gemäß der Satzung des SCV die automatische Zuordnung zum zuständigen Regionalverband.
Eine davon abweichende gewünschte Zuordnung zu einem bestimmten Regionalverband kann bei der Beantragung der Mitgliedschaft angegeben werden.
Für Fragen zu einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des SCV oder die Geschäftsstelle des MBC.
Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der -> Mitgliedschaft im Sächsischen Chorverband.